Die neue Drohnen-Verordnung: Ein Überblick über die wichtigsten Regeln

Sicherheitshinweise für Flugmodelle:

  • Sie nehmen mit Ihrem Fluggerät am allgemeinen Luftverkehr teil. Sie sind als Pilot für Ihr Modell verantwortlich, Sie haften für Ihr Modell und für durch den Betrieb entstandene Schäden.
  • Machen Sie sich vor der ersten Inbetriebnahme mit den Funktionen des Modells vertraut. Prüfen sie die korrekte Funktion des Produkts vor jedem Flug.
  • Fliegen Sie nie ohne direkten Sichtkontakt zum Modell, es muss sich immer in direkter Sichtweite befinden. Ein Modell z.B. nur anhand eines Videobilds zu steuern ist gesetzlich verboten.
  • Beachten Sie stets Wind, Witterung und eventuelle Hindernisse.
  • Sie müssen bemannten Luftfahrzeugen stets sofort ausweichen und unverzüglich landen.
  • Für Modelle, die draußen geflogen werden, besteht seit 2005 Versicherungspflicht. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Privat-Haftpflicht-Versicherer und vergewissern Sie sich, dass Ihre neuen und bisherigen Modelle in diese Versicherung eingeschlossen sind. Lassen Sie sich diese Bestätigung schriftlich geben und heben Sie diese gut auf. Alternativ dazu bietet der DMFV im Internet auf www.dmfv.aero eine kostenlose Probemitgliedschaft incl. Versicherung an.
  • Wenn Sie Ihr Fluggerät kommerziell nutzen möchten, benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis.
  • Beachten Sie die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Bildrechte Dritter, d.h. beim Betrieb von Flugmodellen mit Kameras sind Bild- und Videoaufnahmen ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt und Dritte nur mit deren vorheriger Zustimmung aufzunehmen. Ebenso dürfen Dritte nicht in ihrer Privatsphäre belästigt oder eingeschränkt werden!
  • Beachten Sie das Flugverbot in der Nähe von Flugplätzen (
  • Grundsätzlich gilt, Unwissenheit beim Betrieb von Flugmodellen schützt nicht vor Strafe, d.h. jeder Pilot / Betreiber ist gefordert sich über alle einschlägigen Regeln und Gesetze zu informieren und diese einzuhalten.
  • Bei Nichtbeachtung dieser Sicherheitshinweise können Sie sich strafbar machen!
  • Für weiterführende Informationen empfehlen wir den Verband Deutscher Modellflieger (www.dmfv.aero), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.bmvi.de/drohnen) oder die Deutsche Flugsicherung (www.dfs.de).
  • Zur Verwendung Ihres Flugmodells außerhalb von Deutschland, erkundigen Sie sich bitte nach den einschlägigen Regeln jedes Landes oder Ihres Heimatlandes!

In Deutschland sind gemäß der Drohnen-Verordnung 2017 folgende gesetzliche Bestimmungen unbedingt einzuhalten:

  • Für Fluggeräte ab 250g Fluggewicht besteht eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht! Am Fluggerät ist eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers anzubringen!
  • Für Fluggeräte ab 2,0kg Fluggewicht besteht eine zusätzliche Kenntnisnachweispflicht! Der Nachweis kann durch eine amtlich anerkannte Stelle durch Prüfung oder bei Modellfluggeräten durch einen Luftsportverband nach Einweisung ausgestellt werden.
  • Für alle Fluggeräte, unabhängig von ihrem Fluggewicht, gilt ein grundsätzliches Flugverbot ab 100 Meter Flughöhe! Eine behördliche Ausnahmeerlaubnis können die Landesluftfahrtbehörden erteilen.
  • Für Fluggeräte mit einem Fluggewicht von mehr als 250g besteht eine grundsätzliches Flugverbot über Wohngrundstücken!
  • Unabhänig von ihrem Fluggewicht, besteht für alle Fluggeräte, die optische, akustische oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzuzeichnen können,  ein grundsätzliches Flugverbot über Wohngrundstücken!
  • Beachten Sie das Flugverbot über sensiblen Bereichen, wie über Wohngrundstücken, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, militärische Objekte, Krankenhäuser, Kraftwerke, Justizvollzuganstalten oder An- und Abflugsbereichen von Flugplätzen.

Weitere Informationen können Sie in der Broschüre des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nachlesen, die Sie über den unten angegebenen Link downloaden können (PDF, Größe: 452kb):

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile

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